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AGB

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.


2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

2.1 Der Vertrag kommt durch Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Die Zimmerbuchung muss schriftlich erfolgen und durch den Kunden mit dessen Anschrift und Unterschrift bestätigt werden. Sollte es bei der Buchung eine Änderung geben, muss dies in Textform erfolgen und durch das Hotel bestätigt werden. Die unterschriebene Buchung und Anschrift des Kunden muss spätestens 5 Tage vor Anreise vorliegen.

2.2 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotel- Aufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.3 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.


3.LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG, ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE, -RÜCKGABE

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers schriftlich bestätigt.

3.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Die bereitgestellten Zimmer sind am Anreisetag bis 18.00 Uhr in Anspruch zu nehmen. Nach diesem Zeitpunkt können sie vom Hotel anderweitig vermietet werden, es sei denn, der Kunde hat zuvor späteres Eintreffen mitgeteilt.

3.3 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.

3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und / oder die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

3.5 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens bis 11.00 Uhr geräumt dem Hotel zur Verfügung zu stellen. Ein späteres Check- Out muss spätestens am Vortag mitgeteilt werden. Sollten Zimmer ohne Absprache länger als 11.00 Uhr genutzt werden, kann das Hotel den dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen und ab 18.00 Uhr 100 % des vollen Logispreises. Dem Vertragspartner steht frei dem Hotel nachzuweisen, dass diesem ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

3.6 Das Mitbringen eigener Lebensmittel sowie das Mitbringen von Softgetränken und alkoholischer Getränke ist nicht erlaubt.

3.7 Alle Zimmer im Hotel sind Nichtraucherzimmer. Sollte festgestellt werden, dass im bezogenen Zimmer geraucht wurde, auch bei offenem Fenster, behält sich das Hotel vor den Kunden des Hauses zu verweisen und eine Schadensersatzzahlung in Rechnung zu stellen, auch nach Abreise.

3.8 Offenes Feuer, sowie Kerzen in den Zimmern sind nicht gestattet und kann mit Bußgeld geahndet werden. Bei Verstoß und Schäden im Zimmer kann der Kunde haftbar gemacht werden. Dies gilt ebenfalls für Schäden jeglicher Art im Durchgangsbereich und in den Fluren.

3.9 Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.10 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Anzahlung oder Ähnliches zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

3.11 In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 3.10 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vertragszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.12 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 3.10 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehener Nr. 3.10 und / oder 3.11 geleistet wurde.

3.13 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

4. STORNIERUNGSBEDINGUNGEN

Reservierte Zimmer können bis zwei Tage vor Anreise (bis 18.00 Uhr - Hotel Ortszeit) kostenfrei storniert werden, bei einer späteren Stornierung werden 100% des Reisepreises berechnet.
Für Aufenthalte im Rahmen eines Arrangements können abweichende Stornierungsbedingungen laut Reservierungsbestätigung gelten.

Für nicht in Anspruch genommene Zimmer bemüht sich das Hotel um anderweitige Vermietung. Bis zur Vergabe an Dritte, hat der Vertragspartner für die vertraglich reservierten Zimmer, unter Berücksichtigung der Kostenregelung und der vereinbarten Vertragsdauer, die entsprechende Ausfallgebühr zu zahlen. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist der Eingang der schriftlichen Mitteilung an das Landhotel Weihermühle. Ausnahmen obiger Regelung sind nur nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung möglich.

5. HAFTUNG DES HOTELS

5.1 Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlich en Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

5.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

5.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche es Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 4.1.

5.4 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und –auf wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 4.1.


6. GEWÄHRLEISTUNG

Störungen an den vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen werden vom Haus eigenem Personal behoben und berechtigen nicht zu einer Reduktion der Vergütung. Kann eine Störung nicht behoben werden, reduziert sich die Vergütung um den Betrag der Miete für die technische Einrichtung.


7. WERBUNG

Zeitungsanzeigen und Wurfsendungen, die Einladungen zu Veranstaltungen jeglicher Art im Hotel enthalten, bedürfen einer schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Einverständnis des Hotels und werden dadurch wesentliche Interessen des Restaurants beeinträchtigt, so behält sich das Hotel das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen. Entstehende Kosten, entgangene Einnahmen und mögliche Schadensersatzansprüche hat der Veranstalter zu tragen.


8. ZAHLUNGSKONDITIONEN

8.1 Das Hotel ist berechtigt vom Kunden bei Unterzeichnung der Auftragsbestätigung oder nach Vereinbarung einen Betrag von bis zu 50% der voraussichtlichen Vergütung als Vorauszahlung zu verlangen. Bei Auftraggebern mit Sitz/Wohnsitz im Ausland können bis zu 80% der erwarteten Vergütung als Vorauszahlung in Rechnung gestellt werden. Schlussabrechnung erfolgt bei der Abreise.

8.2 Die Vergütung wird ohne jeden Abzug innerhalb 10 Werktage nach Rechnungsdatum zur Bezahlung fällig.

8.3 Aufrechnung des Kunden mit Ansprüchen jeglicher Art sind unzulässig desgleichen Zurückhaltungen von Zahlungen an das Hotel wegen solchen Ansprüchen. Die Die Abtretung einer Forderung gegen das Hotel ist ausgeschlossen.

8.4 Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig der Veranstalter ist, hat der Veranstalter die Auftragsbestätigung zu unterschreiben und gilt damit gegenüber dem Hotel ebenfalls als Auftraggeber. Insbesondere haftet der Veranstalter mit dem Auftraggeber solidarisch für die gesamte Vergütung. Diese Haftung erstreckt sich auf zusätzlich, von Veranstaltungsteilnehmern bezogene Leistungen, falls nicht ausdrücklich Direktbezahlung vereinbart worden ist.


9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten in Textform erfolgt. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

9.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.

9.3 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr des gesellschaftsrechtlichen Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.

9.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

9.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in wirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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